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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp)

Der Interessent der mit uns eine Geschäftsbeziehung anstrebt, erkennt unsere folgenden Geschäftsbedingungen an.

§ 1.

Der Auftraggeber versichert richtige Angaben zu seiner Person machen, diese sind per Nachweis zu verifizieren. Desweiteren verpflichtet er sich wahrheitsgemäße Auskünfte, bezüglich der Eigentumsverhältnisse zu machen. Für die Angaben der Auftraggeber übernehmen wir keine Gewähr.

§ 2.

Der Auftraggeber beauftragt die Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp) durch einen Alleinauftrag unter Ausschluss anderer Makler und sonstiger Vermittler, für das Verkaufsobjekt Kaufinteressenten nachzuweisen oder einen Kaufvertragsabschluß zu vermitteln. Der qualifizierte Makleralleinauftrag wird für den im Vertrag genannten Zeitraum verbindlich erteilt. Er kann schriftlich gekündigt werden. Er endet jedoch spätestens nach vereinbartem Ablauf ab Vertragsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es ist nicht gestattet weitere Makler zu beauftragen.

§ 3

Für Objektinformationen, die uns von dritten übermittelt wurden, übernehmen wir bezüglich der Richtigkeit und der Vollständigkeit keine Gewähr. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unterstützenden Informationen und alle Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber weist die Fa. Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp) insbesondere auf alle Mängel und Probleme des Verkaufsobjekts hin. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Lasten und Belastungen des Verkaufsobjekts der Fa. Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp), offenzulegen.

§ 4.

Durch Nachweis und/oder Vermittlung der Immobilienagentur Bernstein entsteht Provisionsanspruch. Sollte die Immobilienagentur Bernstein hierbei umgangen werden, macht sie ihren Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision geltend.

§ 5.

Der Verkäufer bevollmächtigt die Immobilienagentur Bernstein zur Einsicht und der Anforderung des Grundbuchs beim Notariat und die Grundakten, die Versicherungs-, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Auskunfts- und Unterlageneinholung auch beim Notar und bei der Hausverwaltung. Die Bevollmächtigung umfasst auch das Erstellen von Fotokopien und Fotografien. Sie gilt während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung. Im Hinblick auf den Alleinauftrag ist die Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp)    berechtigt, das zu veräußernde Objekt im Internet einzustellen und zu präsentieren. Der Verkäufer bevollmächtigt den Verkäufer, einen Notar mit der Fertigung eines Vertragsentwurfes zu beauftragen.

§ 6.

Die vom Verkäufer und Käufer zu zahlende Provision an die Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp)  beträgt 5,95 % (einschließlich 19% MwSt.) des Kaufpreises. Die Provision kann aber je nach Vereinbarung variieren. Grundsätzlich gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist die gesetzliche Provisionsteilung.  Sie errechnet sich aus dem notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Makleralleinauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit der Immobilienagentur Bernstein zustande kommt. Die Immobilienagentur Bernstein ist berechtigt, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Er verpflichtet sich dabei zu strenger Unparteilichkeit. Der Anspruch auf die Provision entsteht und ist fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des Immobilienkaufvertrages.

§ 7.

Die Fa. Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp) behält sich vor die Provision über die Fa. paybondo, Actura AG, Luisenstraße 18, 78166 Donaueschingen abzurechnen.

§ 8.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Immobilienagentur Bernstein (Inhaber Markus Popp). Es gilt deutsches Recht.

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